Hinweisgeber:innenschutzgesetz
Der verantwortungsvolle Umgang mit Mitarbeiter:innen und Ressourcen liegt im Interesse unseres Unternehmens. Wir sind bestrebt unsere Aufgaben stets im Einklang mit geltenden Gesetzen zu erfüllen.
Sollten Sie von Missständen Kenntnis erlangen, haben Sie über unser Meldesystem unter phsj.whistleblower.report die Möglichkeit mit ihrem Namen oder anonym Hinweise abzugeben.
Unser Meldesystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen und garantiert eine sichere Erfassung und Übertragung Ihrer Eingaben an einen externen Dienstleister.
Welche Vorfälle können insbesondere gemeldet werden?
Verstöße gegen Bestimmungen und Vorschriften im öffentlichen Auftragswesen sowie Verstöße im Bereich von Geldwäsche, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umwelt- und Strahlenschutz, öffentlicher Gesundheit, Verbraucherschutz und Datenschutz, sowie im Bereich der Bestechung von Amtsträgern und Amtsmissbrauch.